Vereinbarung mit dem Landratsamt

 

Die Landratsämter sind lt. §72a SGB VIII gehalten mit den Trägern der freien Jugenhilfe, zu denen auch die Sportvereine zählen, Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigung und sexuellem Missbrauch zu schließen.

Dies läßt sich nicht nur auf die Einforderung von erweiterten Führungszeugnissen (Niemand steht unter Generalverdacht) zum Ausschluss bereits einschlägig Vorbestrafter von der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen reduzieren.

Die Vereinbarung mit dem Landratsamt ist vielschichtiger und dient auch dem Schutz der ehrenamtlich in den Vereinen Tätigen. Sie gibt den Vereinen Handlungstipps und Module für die Vereinsjugendarbeit an die Hand.

Über 1/4 der Sportvereine im Kreis Calw siind bereits eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landratsamt zum Wohle unserer Sport treibenden Kinder und Jugendlichen und deren Trainer und Betreuer eingagangen.


 

In aller Kürze zur Vereinbarung...

  • das Landratsamt ist verpflichtet die Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe, dazu zählen die Sportvereine, zu schließen,

  • dies beinhaltet u.a. die Einsichtnahme der Vereinsverantwortlichen in die erweiterten Führungszeugnisse bestimmter in der Jugendarbeit tätiger Vereinsbeauftragter (je nach Tätigkeit und Intensität -muss/soll/angeraten-)

  • für die Ausstellung der erweiterten Führungszeugnisse für die in der Vereinsjugendarbeit engagierter Vereinsbeauftragter fallen keine Gebühren an (vgl. - Gebührenodnung)

  • diese müssen/dürfen beim Verein nur vorgelegt und eingesehen werden und dürfen bei der Einsichtnahme nicht älter als 3 Monate sein

  • der Verein ist verpflichtet hierüber Protokoll zu führen und ggf. Personen aus dem Protokoll zu löschen (spätestens 3 Monate nach Ende der Jugendbetreuertätigkeit), und die zur Vereinsjugendarbeit Beauftragten zur Wiedervorlage eines erweiterten Führungszeugnisses aufzufordern.

  • der Verein ist verpflichtet für sich ein Präventionskozept zu erstellen

Wichtige Unterlagen/Formulare zum Schließen der Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII mit dem Landratsamt Calw sind:

Gerne helfen wir Ihnen auf dem Weg zur Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII mit dem Landratsamt weiter, kontaktieren sie uns...

 

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