Die Landratsämter sind lt. §72a SGB VIII gehalten mit den Trägern der freien Jugenhilfe, zu denen auch die Sportvereine zählen, Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigung und sexuellem Missbrauch zu schließen.
Dies läßt sich nicht nur auf die Einforderung von erweiterten Führungszeugnissen (Niemand steht unter Generalverdacht) zum Ausschluss bereits einschlägig Vorbestrafter von der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen reduzieren.
Die Vereinbarung mit dem Landratsamt ist vielschichtiger und dient auch dem Schutz der ehrenamtlich in den Vereinen Tätigen. Sie gibt den Vereinen Handlungstipps und Module für die Vereinsjugendarbeit an die Hand.
Über 1/4 der Sportvereine im Kreis Calw siind bereits eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landratsamt zum Wohle unserer Sport treibenden Kinder und Jugendlichen und deren Trainer und Betreuer eingagangen.