Gütesiegel

 

Wie erlangt ein Verein die Zertifizierung mit dem Gütesiegel "Kein Raum für Missbrauch"?

  • Sensibilisierung des Vereins, des Vereinsvorstandes und der Jugendabteilung zum Thema

  • Abschluss der Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigung und sexuellem Missbrauch mit dem Landratsamt Calw

  • Erarbeitung eines individuellen auf den Verein abgestimmten Präventionskonzeptes

  • Bestätigung des Präventionskonzeptes durch den Vereinsvorstand, einem Beschluss des Vereinsausschusses oder der Vereinsmitgliederversammlung

  • Schulung der betreffenden Vereins(jugend)mitarbeiter gemäß der Vereinbarung mit dem LRA und in Übereinstimmung mit dem Präventionskonzept

  • Einreichen der Unterlagen bei Kreisjugendpfleger Wolfgang Borkenstein

In vier Schritten zum Gütesiegel

Das Gütesiegel

Kontakt: Wolfgang Borkensteiin

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