Gütesiegel


logoMit dem Gütesiegel "Kein Raum für Missbrauch, Aktiv für den Kinderschutz" ist es nicht zuletzt auf "Druck"/Wunsch des organisierten Jugendsports im Kreis Calw gelungen, neben der Vereinbarung des Landratsamtes Calw gemäß §72a SGB VIII eine nach außen sichtbare Zertifizierung der in diesem Bereich vorbildlich engagierten Vereine zu erreichen.Wichtig hierbei ist neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Belästigung und sexuellem Missbrauch auch der Schutz der Trainer/Betreuer/Vereinsmitarbeiter vor falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen in diesem sensiblen Bereich.

Die Voraussetzungen zum Erwerb des "Gütesiegels" sind neben dem Schließen der Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII mit dem Landratsamt Calw die Erarbeitung und das mit Leben erfüllen eines individuellen Präventionskonzeptes (hier kann als Beispiel das

dienen).

Das Gütesiegel wird momentan öffentlichkeitswirksam im Rahmen einer Jugendhilfeausschusssitzung des Calwer Kreistages nach Prüfung durch den Kreisjugendpfleger Wolfgang Borkenstein durch den Landrat oder 1. Landesbeamten vergeben.


 

Die Vorteile durch das Gütesiegel sind:

  • Präventionsarbeit auf höchstem Niveau auf dem Gebiet "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigung und sexuellem Missbrauch"

  • Bestmöglicher Schutz der anvertrauten Kinder und Jugendlichen

  • Bestmöglicher Schutz der Trainer/Betreuer/Übungsleiter

  • Sensibilisierung der Vereinsjugendmitarbeiter

  • Wissen was im Fall der Fälle zu tun ist

  • Vernetzung zum Thema

  • Standortvorteil gegenüber Vereinen die nicht mit dem "Gütesiegel" ausgezeichnet sind -> "tue gutes und rede darüber"

  • Berechtigung zum Erhalt von Zuschüssen der öffentlichen Jugendhilfe

  • Einfach nur ein gutes Gewissen/gutes Gefühl zu haben, zu wissen man hat sein Bestmöglichstes getan...


 

Wie erlangt ein Verein die Zertifizierung mit dem Gütesiegel "Kein Raum für Missbrauch"?

  • Sensibilisierung des Vereins, des Vereinsvorstandes und der Jugendabteilung zum Thema

  • Abschluss der Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigung und sexuellem Missbrauch mit dem Landratsamt Calw

  • Erarbeitung eines individuellen auf den Verein abgestimmten Präventionskonzeptes

  • Bestätigung des Präventionskonzeptes durch den Vereinsvorstand, einem Beschluss des Vereinsausschusses oder der Vereinsmitgliederversammlung

  • Schulung der betreffenden Vereins(jugend)mitarbeiter gemäß der Vereinbarung mit dem LRA und in Übereinstimmung mit dem Präventionskonzept

  • Einreichen der Unterlagen bei Kreisjugendpfleger Wolfgang Borkenstein

In vier Schritten zum Gütesiegel

Das Gütesiegel

Kontakt: Wolfgang Borkensteiin

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